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Wenn der Chef das (E-)Bike bezahlt Dienstfahrzeug-Regelung für Fahrräder und E-Bikes

Seit 2012 gilt die Dienstwagenregelung auch für Fahrräder und E-Bikes. Das bedeutet, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Dienstfahrräder zur privaten Nutzung überlassen können. Es muss lediglich der dadurch erlangte geldwerte Vorteil versteuert werden. Dieser beträgt 1% vom Brutto-Listenpreis des überlassenen Fahrzeugs.

Eine lohnende Alternative zu Gratifikationen oder Lohnerhöhungen

An Stelle von Weihnachtsgeld oder sonstigen finanziellen Zuwendungen, die in der Regel recht hoch zu versteuern sind, eignen sich Sachleistungen wie eine Dienstradüberlassung als geeignete Maßnahme dafür, einen deutlich höheren Mehrwert für sich selbst heraus zu holen. Bei einem E-Bike für € 3500,- Neupreis beträgt der zu versteuernde geldwerte Vorteil gerade einmal € 35,- im Monat. Es bleibt also bedeutend mehr Wert beim Arbeitnehmer und da ist der Spaß mit dem neuen Bike noch gar nicht mitgerechnet.

Mittels Gehaltsumwandlung einfach und kostengünstig zum neuen Traumbike

Wenn dein Arbeitgeber kein Dienstrad zur Verfügung stellen will oder kann, besteht die Möglichkeit mittels Sachleistungsbezug vergünstigt an das Bike deiner Träume zu kommen.
Du kannst dein Traumbike über den Arbeitgeber leasen und die monatlichen Gebühren als Barlohn- oder Gehaltsumwandlung direkt von deinem Einkommen abziehen lassen. Es müssen auch in diesem Fall die 1% vom Brutto-Listenpreis als geldwerter Vorteil versteuert werden, allerdings reduziert sich das Gesamteinkommen um die Leasinggebühr was im Endeffekt eine deutliche Ersparnis im Vergleich zum Barkauf zur Folge hat.

Siehe Tabelle unten >>

Auch für den Arbeitgeber eine nützliche Sache

Auch für den Chef kann eine Umwandlung von Geld zu Sachleistungen Vorteile bringen. Es entstehen ihm keine zusätzlichen Kosten, aber er profitiert von der größeren Mitarbeitermotivation und -bindung durch die indirekte Lohnerhöhung. Zudem leistet der Betrieb einen Beitrag zur Mitarbeitergesundheit sowie dem Umweltschutz und der Verkehrsverbesserung.

Gerne unterstützen wir dich mit Informationsmaterial für deinen Chef. Sprich uns einfach an oder kontaktiere uns per E-Mail oder Telefon.

Und das Ganze geht ganz einfach

Wenn nicht schon vorhanden, schließt der Arbeitgeber einen kostenlosen Vertrag mit dem Leasinganbieter ab.
Nun kannst du bei uns dein Traumbike aussuchen. Es spielt dabei keine Rolle um was für eine Art Bike es sich handelt. Lediglich der Mindestpreis von € 749,- muss berücksichtigt werden.
Als nächstes wird der Überlassungsvertrag mit dem Arbeitgeber abgeschlossen.
Jetzt noch das Bike abholen - Fertig!

Auch für Selbstständige eine gute Option

Auch Selbstständige können von den Steuervorteilen des Bike-Leasings profitieren. Bei uns ein Fahrrad oder E-Bike für mindestens € 1499,- aussuchen und die Anfrage an den Leasinganbieter senden. Bei einer positiven Entscheidung kann das Wunschbike dann einfach abgeholt werden.

Den Antrag erhältst du bei uns im Laden.

Und wie hoch ist die tatsächliche Ersparnis gegenüber dem Direktkauf?

Wir haben für dich ein Berechnungsbeispiel erstellt. Die genaue Ersparnis muss immer individuell errechnet werden. Komm bei uns vorbei oder kontaktiere uns per E-Mail oder Telefon. Wir beraten Dich nicht nur zu deinem Wunschbike, sondern unterstützen dich bei allen nötigen Schritten zum Bike-Leasing.

Berechnungstabelle Kosteneinsparung durch Barlohnumwandlung
Als Grundlage für diese Berechnung haben wir ein Bike zum Bruttolistenpreis von €3500,- angenommen, welches von einem Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von € 3500,- mit einer Laufzeit von 36 Monaten geleased wird.

Berechnung
Bruttolistenpreis3.500,00 €
geldwerter Vorteil (gem. 1%-Regel)35,00 €
Geldwerter Vorteil für Versteuerung hinzu35,00 €
VergleichBarkaufLeasing
Monatliches Bruttoeinkommen3.500,00 €3.500,00 €
Leasingrate0,00 €96,74 €
Fahrrad-Versicherung als Barlohnumwandlung0,00 €7,35 €
Brutto Einkommen nach Barlohnumwandlung3.500,00 €3.396,18 €
Geldwerter Vorteil0,00 €35,00 €
Berechnungsgrundlage für Steuern und Sozialvers.3.500,00 €3.431,18 €
Lohnsteuer601,25 €581,33 €
Solidaritätszuschlag33,06 €31,97 €
Kirchensteuer48,10 €46,50 €
Rentenversicherung327,25 €320,82 €
Krankenversicherung255,50 €250,48 €
Pflegeversicherung49,88 €48,89 €
Arbeitslosenversicherung52,50 €51,47 €
Summe Steuern und Sozialversicherungsbeiträge1.367,54 €1.331,46 €
Monatliches Nettoeinkommen2.132,46 €2.099,72 €
abzüglich versteuerter geldwerter Vorteil0,00 €-35,00 €
Auszahlungsbetrag2.132,46 €2.064,72 €
Tatsächliche monatliche Nettobelastung67,74 €
Vergleich Barkauf
Anschaffungspreis, bzw. Restrate nach Laufzeit3.500,00 €350,00 €
Gesamtkosten (inkl. Versicherung)4.139,03 €2.788,64 €
Ersparnis gegenüber Direktkauf32,63%

Hast du noch Fragen zu der 1% Regelung oder der Gehalts- bzw. Lohnumwandlung, dann komm mit deinen Fragen und Wünschen auf uns zu oder vereinbare einen Termin für deine Dienstrad-Beratung: Telefon 07123 / 7261471 oder E-Mail info@hardys.tv.

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